Druck auf Deutschland wird stärker
Diese Woche wuchs der Druck auf die deutschen Behörden, als die Europäische Union und führende Glücksspielunternehmen aus anderen EU Staaten das protektionistische online Glücksspielverbot, das die EU Mitgliedsnation zum 1.Januar eingeführt hatte, verurteilten.
Das Verwaltungsgericht in Schleswig Holstein gab – wie auch die EU Kommission- in einer Erklärung bekannt, dass die EU Rechte verletzt würden, und entschied, dass der Europäische Gerichtshof über Fragen bezüglich des Europäischen Rechts in Verbindung mit dem neuen Sportwettenmonopol zu entscheiden habe.Anwalt Dr. Wulf Hambach, der mit dem Fall befasst ist, kommentierte: „Der Verweis auf den Europäischen Gerichtshof ist eine konsequente und korrekte Entscheidung des schleswiger Verwaltungsgerichts und ist definitiv auch im Sinne unseres Klienten.“
Die Verhandlung in Schleswig beschäftigte sich mit der Klage eines in Gibraltar ansässigen online Anbieters von Sportwetten, der – Vertreten durch die Anwaltskanzlei Hambach & Hambach – die Anerkennung seiner europäischen Lizenz auch im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein sucht, wobei er sich auf die europäische Freiheit des Anbietens von Dienstleistungen beruft.
In Berufung auf den Europäischen Gerichtshof bezieht sich die Freiheit, Dienstleistungen anzubieten, auch auf Angebote des Glücksspielmarktes. Obwohl auch Einschränkungen zu dieser Freiheit möglich seien, müssten diese ein öffentliches Interesse verfolgen und die Maßnahmen müssen zumutbar und angemessen sein.
Das Bundesland Schleswig-Holstein verteidigte seine Maßnahmen und appellierte, dass das öffentliche Interesse durch das staatlichen Glücksspielabkommen berücksichtigt würde, so beispielsweise der Kampf gegen Spielsucht und der Schutz von Minderjährigen.
Private Sportwettenunternehmen argumentieren, dass das Abkommen der Bundesländer in Bezug auf Glücksspiel in erster Linie dem Zweck dienen soll, die Haushaltskassen der Bundesländer aufzubessern, jedoch könne auf diese Weise keine beständige und systematische Regulierung hergestellt werden. Speziell der Bereich der Slot Maschinen, die hinsichtlich der Suchtgefahr äußerst riskant sind, ist von der neuen Regelung nicht betroffen.
„Wenn man sich nur einmal auf den Bereich der Sportwetten fokussiert, so fehlt es der Regelung an Konsequenz, da (Internet) Pferderennenwetten unter der deutschen Gesetzgebung der Bundesländer nach wie vor erlaubt sind,“ folgt in der Erklärung. Und laut einer laufenden Umfrage der Deutschen Hauptstelle für Suchfragen (Jahrbuch Sucht 2008), liege die Gefahr der Lotteriesucht bei 0,0%.
Die Anwältin Frau Münstermann sagte, dass „ein Monopol wohl kaum durch einen angeblichen Spielerschutz gerechtfertigt werden kann, wenn die Gefahr in den monopolisierten Bereichen annähernd Null sei, und zur gleichen Zeit Glücksspielangebote, die eigentlich als gefährdent angesehen werden, liberalisiert werden.“
Die Anfrage des schleswiger Verwaltungsgerichts an den Europäischen Gerichtshof beinhaltet, ob konsequente und systematische Einschränkungen des Sportwettenmarktes möglich sind, wenn Bereiche, die hinsichtlich der Suchgefahr relevant sind, im Rahmen der Anwendung nicht eingeschlossen sind – wie es beim Bundesländerabkommen für Glücksspiele der Fall ist. Die Erklärung des schleswiger Verwaltungsgerichts schenkt diesen bedeutenden Schlüsselbereichen besondere Beachtung:
„Die Kammer macht sich Gedanken darüber, ob es gesetzmäßig ist, aus Gründen des öffentlichen Interesses, wie der Prävention von Suchtgefahren oder dem Schutz Minderjähriger – worauf das staatliche Abkommen der Bundesländer basiert – private Anbieter aus den Bereichen Lotterie und Sportwetten auszuschließen. Andere Formen von Glücksspiel, wie beispielsweise Slot Maschinen, die durch föderale Statuten geregelt werden, sind außerdem von diesen Einschränkungen nicht betroffen.“
Die Auffassung des schleswiger Gerichts veranlasste Beamte der Europäischen Kommission zu einer Erklärung, die besagte : „...es sollte festgehalten werden, dass in Deutschland Pferderennenwetten im Internet nicht verboten und Slot Maschinen sehr verbreitet sind. Darüber hinaus sind Werbeaktionen für Glücksspiele per Post, in den Printmedien und im Radio nach wie vor erlaubt.“
Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich verkündet, dass alle einschränkenden Maßnahmen, die zum Schutz öffentlicher Interessen vorgenommen werden, wie z.B. dem Schutz des Konsumenten, „konsequent und systematisch in der Art und Weise ihrer Einschränkungen sein müssen.
„Ein Mitgliedsstaat kann nicht mit der Notwendigkeit, seinen Bürgern den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu verwehren, argumentieren, wenn er sie gleichzeitig dazu animiert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.“
Dr. Hambach beschreibt die Anfrage des schleswiger Verwaltungsgerichts als eine Breitseite gegen das staatliche Glücksspielabkommen und sagt voraus, dass dies nicht nur die Europäische Kommission wegen gesetzeswidrigen Verfahrensweisen beschäftigen wird, sondern auch den Europäischen Gerichtshof auf Grund von Anträgen durch nationale Gerichte.
Das schwedische online Glücksspielunternehmen Unibet gab laut Berichten eine Erklärung ab, wonach die Europäische Kommission verstärkt gegen die monopolistischen online Glücksspielabkommen in Deutschland und Schweden vorgehen wird.
Der Dirketor des Unternehmens, Petter Nylander, der erst kürzlich eine Auseinandersetzung mit Frankreich führte, sagte: „Wir begrüßen diesen wichtigen Vorstoß der Europäischen Kommission. Es ist ein großer Schritt für Unibet und den gesamten Glücksspielsektor zu einem modernen, regulierten Glücksspielmarkt. Unibet möchte durch den Dialog mit der schwedischen Regierung eine verantwortungsbewusste, moderne und regulierte Glücksspielindustrie in Schweden aufbauen.“
Die Europäische Spiel- und Wettvereinigung (European Gaming and Betting Association)hat zu dem erneuten Vorstoß der Europäischen Kommission applaudiert und die Generalsekretärin Sigrid Ligne sagte: „Durch den Beginn dieser groß angelegten Verfahren gegen das [deutsche] Abkommen, das erst vor 30 Tagen durchgesetzt wurde, zeigt die Kommission seine Bereitschaft, Einschränkungen und insbesondere Verbote, die nicht aufgrund des Konsumentschutzes oder eines öffentlichen Interesses eingeführt werden, zu bekämpfen.“
„ Diese Entscheidung ist eine wichtige Entwicklung für EU-lizensierte Anbieter, da sie die Unterstützung der Kommission, die Rechte auf freien Zutritt für Mitglieder zu einem fairen Markt sowohl für Sportwetten als auch für Poker zu gewährleisten, bestätigt.“
„Dieser entscheidende Schritt gegen das deutsche Bundesländerabkommen und dem schwedischen Poker Monopol sendet eine eindeutige Botschaft an alle EU Länder, die eine antiquierte, protektionistische Glücksspielregelung aufrecht erhalten oder einzuführen gedenken. Wir loben den Einsatz von weiteren Maßnahmen gegen die Regelverstöße und ermutigen die Kommission, entsprechende Maßnahmen auch gegen andere Länder, die EU Recht missachten, einzusetzen,“ fügte Ligne hinzu.
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