Europäische Kommission geht gegen deutsches online Glücksspielverbot vor

31.01.2008

Die Europäische Kommission beabsichtigt, das Verfahren gegen Deutschland wegen Vereitlung ausländischem Wettbewerbs auf dem deutschen Glücksspielmarkt einzuleiten, teilte die Nachrichtenagentur Reuters mit und zitierte eine ungenannte Quelle: „Es ist zu erwarten, dass die Kommission bis Donnerstag eine Entscheidung treffen wird.“

Nachdem das protektionistische Abkommen, wonach online Gambling in Deutschland verboten ist, um staatliche Monopole vor dem Wettbewerb durch Firmen anderer EU Mitgliedsstaaten zu schützen, unterzeichnet wurde, haben die 16 deutschen Bundesländer ihr kontroverses online Glücksspielverbot zum 1.Januar durchgebracht. Die Europäische Kommission hatte zuvor bereits ihre Auffassung bekannt gegeben, wonach ein derartiger Kurs mit den Prinzipien des freien Handels von Gütern und Dienstleistungen zwischen EU Mitgliedsnationen in Konflikt geraten würde.

Führende online Glücksspielunternehmen sowohl in als auch außerhalb Deutschlands protestierten gegen das Verbot und forderten die Europäische Kommission auf, etwas dagegen zu unternehmen (siehe auch vorherige InfoPowa Berichte).

Ausgenommen von dem neuen deutschen Gesetz sind Pferderennen.

Es wird erwartet, dass die Kommission ein neues Verfahren mit einer Anklageschrift gegen Deutschland wegen des neuen Gesetzes eröffnet, mit der Warnung, dass der Fall zur Durchsetzung dem Europäischen Gerichtshof übertragen würde. Charlie McCreevy, EU Kommissar für den Internen Markt, möchte alle Hürden für einen grenzüberschreitenden Wettbewerb in Dienstleistungen niederreißen, da dies Bestandteil eines gesamten, 27 Länder umfassenden EU Marktes sei.

McCreevy hat bereits letztes Jahr ein Verfahren gegen Deutschland wegen seiner Glücksspielgesetze eingeleitet.

Die Europäische Glücksspiel- und Wettvereinigung (European Gaming and Betting Association) sagte, das deutsche Verbot verstoße unmittelbar gegen EU Gesetz, das einen freien Handel von Dienstleistungen garantiert, und forderte die Kommission zum raschen Handeln auf.

McCreevy hat bereits gegen ca. 10 weitere EU Länder Verfahren wegen Hinderung des Wettbewerbs im Glücksspiel- oder Lotteriebereich eingeleitet. Einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, dem höchsten Gericht der Vereinigung, haben ihn bereits in seinen Forderungen unterstützt.

 

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