Bwin begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission
Bwin, eine große, in Wien ansässige online Glücksspiel Gruppe, gehörte zu den ersten Unternehmen, die auf die heutige (Mittwoch) Entscheidung der Europäischen Kommission, von Frankreich, Schweden und Griechenland Änderungen bezüglich ihrer Monopole zu verlangen, reagierte.
In einer langen Presseveröffentlichung erklärt das Unternehmen, dass es die von der EU-Kommission getroffene Entscheidung, die Verfahren wegen Regelverstöße, die gegen Frankreich und Schweden bereits anhängig sind, fortzusetzen, sehr begrüße und begründete seine Haltung.Diese sogenannte „begründete Haltung“ bezieht sich auf die zweite Phase der Verfahren wegen Regelverstöße. Wenn die betreffenden Länder den Forderungen der EU-Kommission nicht nachkommen, werden sie höchst wahrscheinlich vor den Europäischen Gerichtshof zitiert.
Die Tatsache, dass Griechenland nun auch in die Verfahren einbezogen wird, hat es seiner protektionistischen Maßnahmen, die nicht unter Einhaltung der EU Gesetze durchgeführt werden, auf dem griechischen Glücksspielmarkt zu verdanken.
Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erst Schwedens Alkoholmonopol als Verstoß gegen die EU Gesetze deklariert und nun erhöht sich der Druck auf das Glücksspielmonopol. „Die Tatsache, dass nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs das Alkoholmonopol nicht konform mit der grundsätzlichen Handelsfreiheit innerhalb der Europäischen Union geht, stimmt uns optimistisch hinsichtlich einer baldigen Lockerung des Glücksspielmarktes,“ kommentiert Norbert Teufelsberger, co-Geschäftsführer von bwin.
Sogar Frankreich, das in der Vergangenheit äußerst aggressiv gegen private, in der EU lizensierte Glücksspielanbieter agierte, hat es nicht geschafft, die Kommission davon zu überzeugen, dass seine Monopole in Glücksspielen und Pferderennen mit den EU Gesetzen vereinbar sind. In einem detaillierten Bericht kritisierte die Kommission auf das Schärfste die Diskrepanzen in den bestehenden französischen Gesetzen.
Das eingeleitete Verfahren gegen Griechenland wegen Regelverstoßes ist ebenfalls ein Hinweis darauf, dass Monopole – selbst in sensiblen Bereichen wie Alkohol, Bankgeschäfte und Glücksspiel – nicht mehr zeitgemäß sind und dass stattdessen Lösungen ungeachtet der Landesgrenzen und im Sinne der EU Gesetze gefunden werden müssen.
„Seit kurzem werden griechische Marktführer ständig mit strafrechtlichen Verfahren konfrontiert, während das staatliche OPAP Unternehmen seine Gewinne im Interesse der Aktionäre maximieren dürfte. Das macht die Entscheidung der Kommission, die Verfahren wegen Regelverstöße einzuführen, umso erfreulicher,“ sagt bwin co-Geschäftsführer Manfred Bodner.
Bislang war die österreichische Regierung nicht in der Lage, die Anschuldigungen in dem Verfahren gegen Österreich wegen Regelverstoßes zu widerlegen. Daher wurde sie dazu verpflichtet, der Kommission zu versichern, dass entsprechende Änderungen ihrer Glücksspielgesetze hinsichtlich der Diskriminierung ausländischer Spieler und Werbeverbote für nicht-österreichische Anbieter veranlasst werden.
Sollte Österreich diese Änderungen innerhalb der nächsten Monate nicht eingeleitet haben, wird dies eine offensichtliche Verletzung des Europäischen Rechts sein und die Kommission wird das Verfahren mit der Einleitung der zweiten Phase fortsetzen.
Das Zugeständnis der österreichischen Regierung zeigt, dass es den Mitgliedsstaaten bewusst ist, dass nationale Glücksspielmonopole mit europäischem Recht nicht kompatibel sind und dementsprechend auf lange Sicht nicht aufrecht erhalten werden können. Dies könnte ein positiver Schritt zu einer modernen, wettbewerbsfähigen, grundlegenden Gesetzesstruktur sein, die einen grenzenlosen europäischen Glücksspielmarkt ermöglicht.
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