Deutsche Bundesländer greifen gegen Internet Glücksspiel hart durch

15.01.2008

Wie bereits berichtet, haben die deutschen Bundesländer buchstäblich die Würfel fallen lassen, indem sie ein protektionistisches Abkommen zum Verbot des online Glücksspiels im Land beschlossen haben.

Auf diesen Schritt wird sicherlich ein ernst zu nehmendes Nachspiel durch führende internationale Glücksspielunternehmen folgen, die bereits dagegen Klage eingereicht haben, und die Europäische Kommission, die bereits zu verstehen gegeben hat, dass das Verbot nicht konform mit den EU Handelsprinzipien des freien Austauschs von Dienstleistungen und Handelsgütern unter Mitgliedsnationen geht.

Alle 16 deutschen Bundesländer haben das Abkommen, das ab dem 1.Januar ausländischen Glücksspielanbietern verbietet, ihre Dienstleistungen deutschen Kunden zugänglich zu machen, unterzeichnet. Ebenfalls sieht das Gesetz eine Einschränkungen der Werbung für Glücksspiele in Deutschland vor.

Das neue online Glücksspielgesetz wird bis 2011 gültig sein.

Das sensible Thema der Internetzensur wird durch das Abkommen , das die deutschen Bundesländer befugt, von Internet Service Providern zu verlangen, Spielwebseiten oder Webseiten, die für Glücksspiel werben, zu blocken, mit Füßen getreten. Ein Bestandteil des Gesetzes wurde von Amerikas umstrittenen Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) übernommen. Geldinstitute sollen gezwungen werden, Geldtransfers, die mit online Glücksspiel in Zusammenhang stehen könnten, nicht durchzuführen.

Vergangenes Jahr nannte die Europäische Kommission die Pläne Deutschlands, ein absolutes Verbot für Internet Glücksspiele einzuführen, unverhältnismäßig und forderte die beteiligten Bundesländer auf, das neue Gesetz nochmals gründlich zu überdenken. Nun ist es an der Zeit, dass die Europäische Kommission, die die Verantwortung für die Einhaltung der europäischen Gesetze trägt, einen größeren Druck ausübt, was zur Konsequenz hat, dass Deutschland letztendlich vor den Europäischen Gerichtshof zitiert wird.

Deutschland verteidigt seinen Schritt gegen Internet Glücksspielanbieter, indem behauptet wird, dieses Gesetz diene dem Schutz der Moral und dem finanziellen Wohlergehen der Bürger, aber wie es auch in anderen europäischen Nationen mit protektionistischen Verboten der Fall ist, geht es lediglich darum, das staatliche Monopol aufrecht zu erhalten, solange es dem Staat Gewinne bringt.
Das sensible Thema der Internetzensur wird durch das Abkommen , das die deutschen Bundesländer befugt, von Internet Service Povidern zu verlangen, Spielwebseiten oder Webseiten, die für Glücksspiel werben, zu blocken, mit Füßen getreten. Ein Bestandteil des Gesetzes wurde von Amerikas umstrittenen Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) übernommen. Geldinstute sollen gezwungen werden, Geldtransfers, die mit online Glücksspiel in Zusammenhang stehen könnten, nicht durchzuführen.

Vergangenes Jahr nannte die Europäische Kommission die Pläne Deutschlands, ein absolutes Verbot für Internet Glücksspiele einzuführen, unverhältnismäßig und forderte die beteiligten Bundesländer auf, das neue Gesetz nochmals gründlich zu überdenken. Nun ist es an der Zeit, dass die Europäische Kommission, die die Verantwortung für die Einhaltung der europäischen Gesetze trägt, einen größen Druck ausübt, was zur Konsequenz hat, dass Deutschland letztendlich vor den Europäischen Gerichtshof zitiert wird.

Deutschland verteidigt seinen Schritt gegen Internet Glücksspielanbieter, indem behauptet wird, dieses Gesetz diene dem Schutz der Moral und dem finanziellen Wohlergehen der Bürger, aber wie es auch in anderen europischen Nationen mit protektionistischen Verboten der Fall ist, geht es lediglich darum, das staatliche Monopol aufrecht zu erhalten, solange es dem Staat Gewinne bringt.

 

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