Europäische Kommission entscheidet gegen Frankreich und Schweden
Das vorgesehene Meeting der Europäischen Kommission fand heute (Mittwoch) wie geplant statt und nun verlangt das zuständige Gremium von Frankreich und Schweden eine Gesetzesänderung hinsichtlich der zwei schriftlichen Abmahnungen, die ihnen bereits im April und Oktober 2006 zugestellt wurden.
In einer Begründung gegenüber Schweden und Frankreich (die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ermahnt wurden, ihre Glücksspielmonopole zu rechtfertigen – siehe vorherige InfoPowa Berichte) sagt die Kommission, dass sie sich mit den Erklärungen nicht zufrieden geben wird und wenn Schweden und Frankreich innerhalb der nächsten 60 Tage nicht entsprechend reagiere oder eine zufriedenstellendere Rechtfertigung vorbringen könne, werde die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof weiter geleitet.Die Erklärung der Kommission besagt, dass die Einschränkungen von Sportwettenanbietern nicht konform mit Artikel 49 des EC Vertrags gingen, der einen freien Handel im Dienstleistungsbereich vorsieht. Außerdem seien die Einschränkungen „...weder notwendig, noch gerecht, sondern diskriminierend."
Die Position bezüglich Griechenland scheint nach wie vor offen zu bleiben, da die Kommission noch entscheiden muss, ob die Gesetze des Landes mit Artikel 49 des EC Vertrags vereinbar sind.
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